Herzlich Willkommen an der
Grundschule
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"Johann Heinrich Pestalozzi"
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Winterfeldtstr. 44 - 17291 Prenzlau
Tel. 03984 75411
Fax:03984 75482
Informationen zum Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht
Ab 22.02.2021 findet ein wöchentlicher Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht statt.
Dazu werden die Klassen in 2 Gruppen unterteilt. Über die Einteilung informiert Sie der Klassenleiter. (Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Schule.)
Am Montag, 22.02.2021, beginnt die Gruppe 1 der Klassen 1 – 6 mit dem Präsenzunterricht.
Die SuS treffen sich um 7.20 Uhr an den bekannten Treffpunkten. Gleiches gilt für SuS der Gruppe 2, die Anspruch auf Notbetreuung haben.
Nach dem Präsenzunterricht werden die Hortkinder durch den Hort betreut.
Die gültigen Stundenpläne entnehmen Sie bitte der Anlage. Auch die Notbetreuung erfolgt im Rahmen der Unterrichtszeit der jeweiligen Klasse.
Für die Gruppe 2 der Klassen 1 – 6 beginnt der Präsenzunterricht am 01.03.2021 entsprechend dem Stundenplan.
Wechselmodus:
22.02. – 26.02.2021 Gruppe 1 Präsenzunterricht
Gruppe 2 Distanzunterricht
01.03 – 05.03.2021 Gruppe 2 Präsenzunterricht
Gruppe 1 Distanzunterricht
Danach erfolgt der Wechsel analog.
Fahrschüler der Klassen 5/6 werden, wenn unbedingt nötig, in der 1. Stunde durch die Schule betreut. Bitte informieren Sie die Klassenleiter bei Bedarf.
Stundenpläne:
Klasse 1a+1b Klasse 2a+2b Klasse 3a+3b Klasse 4a+4b Klasse 5a+5b Klasse 6a+6b
Generell gilt:
1. Eltern ist es nur in Ausnahmefällen erlaubt, das Schulgelände/Schulgebäude zu betreten!
2. Beim Betreten des Schulgeländes/Schulgebäudes besteht für die Eltern + Besucher die Pflicht,
eine Mund-Nasen-Bedeckung (nur medizinische Masken) zu tragen!
3. Für alle Schüler, Lehrkräfte oder dem sonstigen pädagogischen Personal gilt eine Maskenpflicht
(nur medizinische Masken) beim Betreten des Schulgeländes und des Schulgebäudes
(Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gelten
• für den durch § 2 Abs. 2 der 6.SARS-CoV-2-EindV von der Verpflichtung befreiten Personenkreis
• gemäß § 2 Abs. 4 der 6.SARS-CoV-2-EindV
Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können,
ist ersatzweise eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
• gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 der 6.SARS-CoV-2-EindV für
- alle Schüler/innen während des Sportunterrichts
- Schüler/innen der Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Außenbereich der Schule)
4. Die Maskenpflicht für alle Schüler gilt im Unterricht.
18.02.21 Hygieneplan NEU!!! (Bitte hier klicken!)
Elterninfo Erkältungssymptome!!! NEU!!! (Bitte hier klicken!)
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